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Offener Brief: Keine Weihnachtsgala, kein Neujahrskonzert und kein Karneval in Groß Kreutz


Sehr geehrte Damen und Herren,


die Groß Kreutzer Institutionen der Gemeinwohlförderung sind irritiert und enttäuscht über den
Landkreis. Der FSV Groß Kreutz e.V. blickt auf ein ereignisreiches Jahr 2023 zurück. Im Januar 2023 nahm
der Verein noch die größte Ehrung für Engagement im Sport, die „Sterne des Sports“, durch den
höchsten Mann im Staat, Bundespräsident Frank Walter Steinmeier entgegen. Für unser
Engagement wollen wir nicht jede Woche einen Blumenstrauß oder Dankesreden. Wir wünschen
uns aber die Grundhaltung zum bürgerlichen Engagement auf Landkreisebene zu überdenken. In
diesem konkreten Fall wäre die Unterstützung der Gemeinwohlförderung so einfach, denn es
geht lediglich darum vorhandene räumliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Das ausgezeichnete Streben unseres Vereins „Sport für die ganze Familie“ sollte sich auch in
einer Weihnachtsgala wiederfinden: Nachmittagsprogramm für die Kleinen inklusive
Weihnachtssingen mit anschließender Weihnachtsgala für die Großen inklusive Ehrungen für die,
die ganzjährig von Montag bis Sonntag den Einwohnern ehrenamtlich ein vielfältiges sportliches
Angebot zaubern. In Groß Kreutz gibt es für eine derartige Veranstaltung nur einen Raum. Das OSZ
verfügt über einen Veranstaltungssaal mit Caterer, entsprechenden Sanitäranlagen und ist nur
100 Meter vom Sportplatz entfernt. Uns wurde seitens der Gemeinde mitgeteilt, dass das OSZ
gebucht werden kann. Also haben wir im Juni einen Antrag beim Landkreis gestellt. Lange kam gar
keine Antwort. Auf mehrfachen Nachfragen erhielten wir eine Absage. Eine Begründung gab es
nicht.
Auch die Hallennutzung des OSZ erweist sich als schwieriges Unterfangen. Gemäß des aktuellen
Sportstättenentwicklungsberichtes gibt es zu wenige Hallen im Landkreis Potsdam Mittelmark.
Daher ist es für uns nur schwer nachvollziehbar, dass die vorhandenen Hallen nur eingeschränkt
genutzt werden dürfen. Sport sollte auch in den Ferien und am Wochenende möglich sein! Wir
bieten durch ehrenamtliche Arbeit über das Jahr mittlerweile 8 Feriencamps für Kinder an. Dass
die Hallen in allen Ferienzeiten kategorisch nicht genutzt werden dürfen, ist diesbezüglich sehr
irritierend. Wir hatten bereits den Fall, dass 40 Kinder in einem Feriencamp einen ganzen Tag im
Regen standen und 100 Meter entfernt eine Halle leer stand. Vorgeschobene Begründung war
eine Reinigung, die weder geplant noch stattgefunden hat. Wir bitten folgende Forderungen im
Kreistag zu diskutieren:
1. Möglichkeit der Hallennutzung auch in den Ferien und am Wochenende
2. Nutzung Veranstaltungssaal des OSZ für Institutionen der Gemeinwohlförderung ggf. auf
10 Veranstaltungen im Jahr gedeckelt.


Der Kulturförderverein Groß Kreutz e.V. nutzte die Mensa des OSZ in Groß Kreutz seit mehreren
Jahren für die Durchführung von Neujahrskonzerten und Kabarettveranstaltungen. Beides sind
sehr beliebte Veranstaltungen, bei denen insbesondere mobilitätseingeschränkte Bewohner die
Möglichkeit haben, Kultur vor Ort in Groß Kreutz genießen zu können. Die Absprachen und der
Abschluss des Nutzungsvertrags erfolgten unkompliziert mit dem Schulsekretariat am Standort
Groß Kreutz. Uns ist nicht bekannt, dass es während dieser Zeit Beschwerden oder
Beanstandungen bei der Nutzung des OSZ gab.
Obwohl die Auflagen und Sperrungen der Corona-Pandemie aufgehoben wurden, ist eine
Nutzung der Mensa im OSZ Groß Kreutz für Kulturveranstaltungen aufgrund des Agierens der
Landratsverwaltung weiterhin nicht möglich!
So beantragten wir im Oktober 2022 die Nutzung des OSZ Speisesaals für die Durchführung der
Kabarettveranstaltung „Friedrich II. und der Müller von Sanssouci“ am 20. Mai 2023 direkt an die
Adresse des Landrates. Dem vorausgegangen waren Gespräche mit Landrat Köhler anlässlich
des 20. Birnenfestes in Groß Kreutz, sowie bei einem weiteren Ortstermin am OSZ in Groß Kreutz.
Der Landrat sah keine Gründe, die gegen eine Nutzung der Mensa des OSZ Groß Kreutz für
Kulturveranstaltungen sprachen. Trotz mehrfacher telefonischer und schriftlicher Nachfragen
hat die Landratsverwaltung bis Anfang April 2023 keinen Nutzungsvertrag für die
Kabarettveranstaltung am 20. Mai übermittelt. Daraufhin sahen wir uns gezwungen, die
Kabarettveranstaltung als „Notvariante“ am 20. Mai im Festzelt am Sportplatz durchzuführen.
Für das geplante Neujahrskonzert am 14.01.2024 konnten wir die in der Region beliebte A-
cappella-Popband „mündlich:6“ aus Berlin verpflichten und beantragten am 30. Juni 2023 die
Nutzung der Mensa im OSZ Groß Kreutz beim Landkreis. Trotz mehrmaliger Nachfragen und
Erinnerungen gab es auch hierzu nach fast fünf Monaten Bearbeitungszeit bis zum 27. November
2023 leider keine Antwort vom Landratsamt, ob das OSZ für das Neujahrskonzert 2024 genutzt
werden kann. Da wir spätestens im Dezember in die Bewerbung und den Kartenvorverkauf für das
Neujahrskonzert gehen mussten, sahen wir uns aufgrund der nicht vorhandenen geeigneten
Räumlichkeiten gezwungen, das Neujahrskonzert 2024 abzusagen.
Das Agieren der Landratsverwaltung ist aus unserer Sicht völlig inakzeptabel und wird dem
großen ehrenamtlichen und bürgerlichen Engagement in der Gemeinde Groß Kreutz in keinster
Weise gerecht. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein mit öffentlichen Mitteln gebautes Gebäude
nicht auch der Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Wir fordern den Kreistag des Landkreises
Potsdam Mittelmark auf, sich für die weitere Nutzung der Mensa im OSZ Groß Kreutz für
Kulturveranstaltungen auf der Basis akzeptabler Nutzungsbedingungen einzusetzen.


Ähnliche Erfahrungen hat man auch beim Carnevalsclub Groß Kreutz e.V. machen müssen.
Geplant war es mindestens eine der Prunksitzungen vom 20. und 27.01.2024 in der Mensa zu
veranstalten. Bis heute wurden Emails nicht beantwortet und auch der Versuch der telefonischen
Kontaktaufnahme ist gescheitert. Es scheint sich in der Verwaltung niemand zuständig gesehen
zu haben/zu sehen. Man fühlt sich etwas wie Asterix und Obelix auf der Suche nach dem Formular
A38. Man kann nur hervorheben, wie gut die Zusammenarbeit der Vereine untereinander
funktioniert. Die Prunksitzungen finden in diesem Jahr wieder, außerhalb von Groß Kreutz, in den
Räumlichkeiten des SV Fire Boots Line Dance Jeserig e. V. statt. Vielen Dank an dieser Stelle für
die Gastfreundschaft.
Wir hoffen auf Gesprächsbereitschaft seitens des Landkreises.


Mit freundlichen Grüßen


Vorstand FSV Groß Kreutz e.V.
Vorstand Kulturförderverein e.V.
Vorstand Carnevalsclub Groß Kreutz

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Kein Neujahrskonzert 2024 in Groß Kreutz

In den letzten Jahren hat sich das Neujahrskonzert des Kulturfördervereins Groß Kreutz e.V. zu einer festen Größe im kulturellen und gesellschaftlichen Dorfleben entwickelt. Alt und Jung kommen nach den Feiertagen zum Musikgenuss zusammen. Man trifft alte Bekannte, findet neue Bekanntschaften und tauscht sich beim Glas Sekt zu den Neuigkeiten aus. Das Neujahrskonzert ist auch immer ein gesellschaftliches Ereignis. Der Speisesaal des Oberstufenzentrums (OSZ) bietet dazu mit den vorhandenen Sanitäranlagen, dem Foyer, der vorhandenen Beschallungs- und Lichtanlage, der Bestuhlung und dem barrierefreien Zugang ein ausgezeichnetes Ambiente. Nach dem Neujahrskonzert 2023, das Corona bedingt in der Kirche stattfand, mussten wir resümieren, dass der Musikgenuss zwar ungetrübt war, der Raum für gesellschaftliche Begegnungen und Austausch aber leider fehlte.   

Der Kulturförderverein konnte für das geplante Neujahrskonzert am 14.01.2024 die in der Region beliebte A-cappella-Popband „mündlich:6“ aus Berlin verpflichten. Nachdem auch die Gemeindeverwaltung die Vereine darüber informiert hatte, dass die Nutzung des OSZ nach der „Corona-Pause“ wieder möglich ist, beantragte der Kulturförderverein am 30. Juni 2023 die Nutzung der Mensa im OSZ beim Landkreis. Trotz mehrmaliger Nachfragen und Erinnerungen gab es auch nach fast fünf Monaten Bearbeitungszeit bis zum 27. November 2023 leider keine Antwort vom Landratsamt, ob das OSZ für das Neujahrskonzert 2024 genutzt werden. Da der Verein spätestens im Dezember in die Bewerbung und den Kartenvorverkauf für das Neujahrskonzert gehen muss, sieht sich der Vorstand des Kulturfördervereins aufgrund der nicht vorhandenen geeigneten Räumlichkeiten gezwungen, das Neujahrskonzert 2024 abzusagen.

Nachdem der Kulturförderverein ein gleichartiges gescheitertes Prozedere für die OSZ-Benutzung bereits für die am 20. Mai 2023 geplante Kabarettvorstellung erlebt hat, diese fand dann alternativ im Festzelt statt, entpuppt sich das Agieren der Landratsverwaltung als völlig inakzeptabel und wird dem großen ehrenamtlichen und bürgerlichen Engagement in der Gemeinde Groß Kreutz in keinster Weise gerecht. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein mit öffentlichen Mitteln gebautes Gebäude nicht auch der Öffentlichkeit zur Verfügung steht.

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